
1. Lieferungen, Leistungen, Aufträge und Angebote von Jordan CD-Verlag erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGBs, welche durch Auftragserteilung und Annahme anerkannt werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich und werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Form.
1. Der Vertrag mit dem Auftraggeber kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande.
2. Wir sind berechtigt, Aufträge oder Teile des Auftrages durch Subunternehmer ausführen zu lassen.
3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Pressungen, Muster und ähnliche Vorarbeiten (z.B. Offsetfilm-Änderungen, Datenträger etc.), die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird oder diese Teile nicht ausgeliefert werden.
1. Für die Lieferungen und Leistungen von Jordan CD-Verlag gelten die jeweiligen Tagespreise bei Vertragsschluss, sofern nicht in unserem Angebot ausdrücklich ein abweichender Preis genannt wird.
1. Die Rechnung wird unter dem Tag der Auftragsannahme gefertigt und zugestellt. Die Auslieferung der fertigen Ware erfolgt prinzipiell erst nach vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrages ("Zahlung bei Lieferbereitschaft"), sofern nicht andere Zahlungsbedingungen explizit schriftlich vereinbart wurden. Produktionsbeginn und Belieferung erfolgt bei Erstkunden ohne Ausnahme nur nach erfolgter Vorkasse und verbuchtem Zahlungseingang.
2. Wechsel oder Schecks werden von uns nicht angenommen.
3. Bei Angabe einer gültigen USt.-ID erfolgt die Lieferung in das EU-Ausland ohne Berechnung einer MwSt. Ohne Angabe einer USt.-ID müssen wir lt. Gesetz bei einer Lieferung in das EU-Ausland die deutsche MwSt. berechnen. Lieferung in Nicht-EU-Länder erfolgt generell ohne Berechnung einer MwSt.
4. Soweit wir unsere Leistung in Teilen erbringen, sind wir berechtigt, vom Auftraggeber auch Teilzahlungen zu verlangen.
5. Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind gem. § 288 Abs. 2 BGB Verzugs- und Stundungszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen, sofern nicht nachweislich ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
6. Bei Banküberweisungen gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige bei uns eingeht, als Zahlungseingang.
7. Weiterhin sind wir berechtigt, die uns obliegende Leistung zu verweigern, bis die Auftraggeber die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat.
8. Der Auftraggeber darf nur mit einer unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Ihm steht die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten, außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen nicht zu.
1. Es gilt ausschließlich die von uns bei Auftragsannahme schriftlich festgelegte Lieferfrist (i.d.R. innerhalb von 13 Werktagen). Drucksachen können die Lieferzeit verlängern.
2. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse - beispielsweise Streik, behördliche Maßnahmen (z.B. Zollkontrollen), Betriebsstörungen (z.B. Feuer), Unruhen, Arbeitskämpfe und sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände auf unserer Seite oder auf Seiten unserer Vorlieferanten/Subunternehmer.
3. Verlangt der Auftraggeber in Fällen, in denen Jordan CD-Verlag die Leistung schuldhaft unmöglich geworden ist oder sich Jordan CD-Verlag in Verzug befindet, Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so kann er diesen nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den jeweiligen Auftrag geltend machen, sofern es sich um untypische und nicht vorhersehbare Schäden handelt. Die Haftungsbeschränkungen entfallen, wenn Jordan CD-Verlag oder Ihren gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
4. Auftragsstornierungen bis vor Beginn der Glasmasterproduktion sind kostenfrei, sollte der Auftrag nach Erstellung der Glasmaster, aber VOR Replikationsbeginn storniert werden, berechnen wir pauschal EUR 250,- zzgl. MwSt. für Stamper und Fertigungsaufwand. Bei späteren Stornierungen wird der vollständige Rechnungsbetrag berechnet.
1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Anstalt übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Werk verlassen hat. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die Jordan CD-Verlag nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
2. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen.
3. Die Verpackungs- und Versandkosten (Fracht und Porto) sowie ggf. die Zollgebühren werden besonders berechnet.
4. Für Waren (Vormaterialien wie Filme, Datenträger sowie graphische Erzeugnisse und Fertigwaren etc.), die dem Auftraggeber gehören und für diesen auf Wunsch von uns eingelagert werden, sind wir berechtigt, pro beanspruchten Palettensatz einen Betrag von EUR 100,- pro Monat zu berechnen. Der Betrag erhöht sich in jedem Folgemonat um EUR 50,-. Nach sechs Monaten sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Risiko des Auftraggebers zurückzuschicken oder für Rechnung des Auftraggebers freihändig zu veräußern und die möglichen Erlöse mit unseren Forderungen zu verrechnen, sofern wir den Auftraggeber zuvor mit einer angemessenen Frist zur Abholung der eingelagerten Waren aufgefordert und deren freihändige Veräußerung rechtzeitig angekündigt haben. Ist eine Verwertung im freihändigen Verkauf nicht binAnen 3 Monaten möglich, so sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.
1. Wenn der Auftraggeber nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist weiterhin die Abnahme verweigert oder vorher ernsthaft und endgültig erklärt, nicht abnehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
2. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung können wir den Auftragswert ohne Nachweis als Entschädigung fordern, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlichen Schadens bleibt vorbehalten.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Teillieferungen (Vorablieferungen) anzunehmen, soweit dies zumutbar ist.
1. Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich und schriftlich innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Erhalt der Ware zu erheben. Dabei ist die Überprüfung durch uns zu gewährleisten, ggf. müssen uns entsprechende Muster der beanstandeten Ware überlassen werden. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen gegen uns nur geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von sechs Monaten, vom Zeitpunkt der Abnahme an bei uns eintrifft.
2. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber nachweisbar ohne Interesse ist.
3. Wir haben zunächst das gesetzliche Recht zur Nacherfüllung. Hierfür ist uns eine angemessene Frist (mind. 14 Tage) einzuräumen. Misslingt die Nacherfüllung oder wird sie nicht in angemessener Frist erbracht oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine weitergehende Gewährleistung und Schadenshaftung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass wir oder unsere ErfüllungsgehiAlfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder Eigenschaften ausdrücklich schriftlich zugesichert haben. Reklamationen schließen die Zahlungspflicht nicht aus.
4. Nach der gesetzlichen Regelung § 3 Abs. 2 Fernabsatzgesetz besteht kein Widerrufsrecht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden.
5. Mehr- und Minderlieferungen von Produkten von bis zu 1% sind fertigungsbedingt und können nicht beanstandet werden.
1. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Bei offenen Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
2. Alle Forderungen des Auftraggebers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung an uns abgetreten. Nimmt der Auftraggeber Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in ein mit einem Dritten, insbesondere mit seinem Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt der jeweilige abtretbare Saldo bis zur Höhe unserer Forderungen als abgetreten.
3. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur berechtigt und ermächtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware (z.B. Verpfändung, Sicherungsübereignung) ist der Auftraggeber nicht berechtigt. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist er auf unser Verlangen verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an uns bekannt zugeben sowie die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen offen zulegen. §354a HGB bleibt unberührt.
4. Uns steht wegen unseren Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag ein Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Materialien und der für Rechnung des Herstellers hergestellten Werkzeugen zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit den oAben bezeichneten Gegenständen in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind.
Für Fernabsatzverträge (§§ 312 b ff. BGB) wird der Verbraucher hiermit ausdrücklich darüber belehrt, dass ihm bei solchen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Der Ausübung des Widerrufs ist an keine Voraussetzungen gebunden. Der Widerruf ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Ware oder Erbringung der Leistung gegenüber Jordan CD-Verlag zu erklären.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Waren, die nach einer Spezifikation des Verbrauchers angefertigt wurden (sog. Individual- oder Maßanfertigungen).
Bei Ausübung des Widerrufsrechts ist der Auftraggeber zur Rücksendung der Ware auf Kosten von Jordan CD-Verlag verpflichtet. Betragen die Kosten der Rücksendung 40 EUR oder weniger, so werden sie in Abweichung hiervon alleine vom Auftraggeber getragen, sofern die gelieferte Ware dem vertraglich geschuldeten Gegenstand entspricht.
Die Rücksendeadresse ist dem Impressum von Jordan CD-Verlag zu entnehmen.
Soweit nicht an anderer Stelle dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichend geregelt, haftet Jordan CD-Verlag für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers nur wie folgt:
1. Jordan CD-Verlag haftet in voller Schadenshöhe, soweit ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
2. Für leichte Fahrlässigkeit und sonstige (einfache) Erfüllungsgehilfen haftet Jordan CD-Verlag nicht, sofern diese nicht vertragliche Pflichten verletzt haben, die für die Erreichung des Vertragszweckes unverzichtbar sind oder auf deren strikte Einhaltung der Auftraggeber vertrauen dürfte (Kardinalpflichten).
3. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden bzw. mittelbare Schäden als Folge mangelhafter Produkte von Jordan CD-Verlag ist ausgeschlossen. Die vorstehend unter 1) und 2) getroffenen Regelungen bleiben unberührt.
4. Soweit danach eine Haftung von Jordan CD-Verlag begründet ist, ist sie in jedem Fall der Summe nach auf zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung typischerweise vorhersehbare Schäden begrenzt. Jordan CD-Verlag wird jedoch zumindest den Wert des dem Auftraggeber zu liefernden Vertragsgegenstandes (Auftragswert) ersetzen.
5. Die Vorschriften des Produkthaltungsgesetzes bleiben unberührt.
1. Vom Auftraggeber zu beschaffende Ausgangsmaterialien, insbesondere Master oder Filme, sind uns, nach unseren Spezifikationen, im einwandfreien Zustand frei Haus zu liefern. Bei Verlust oder Beschädigung eines Masters haften wir bei leichter Fahrlässigkeit lediglich für das Herstellen eines neuen Masters, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von EUR 150,00. Die Haftungsbeschränkung entfällt, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Die vorstehende betragsmäßige Begrenzung bei nur leichter Fahrlässigkeit gilAt auch für die Fälle, in denen eine Sicherheitskopie nicht vorliegt sowie bei Verlust oder Beschädigung von Filmen und anderen Produktionsgegenständen.
2. Bestehen unserseits Bedenken gegen die Verwendungsfähigkeit eines Masters, Lithos oder sonstigen, so hat der Auftraggeber unverzüglich ein neues zu beschaffen oder eines bei uns in Auftrag zu geben. Für normalen Verschleiß an Master und Filmen oder anderen wiederholt zu verwendenden Produktionsgegenständen haften wir nicht.
3. Im Brandfall oder bei Einbruch erhält der Auftraggeber bei Beschädigung oder Verlust nur einen prozentual zu errechnenden Anteil von der von uns zu beanspruchenden Versicherungssumme. Der Anteil richtet sich nach dem Wert der im Eigentum des Auftraggebers stehenden Gegenstände im Verhältnis zu unserem Gesamtschaden. Dies gilt nicht, soweit der Versicherungsfall durch Jordan CD-Verlag, seine gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich bzw. grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
4. Das Glasmaster ist Eigentum des ausführenden Presswerks und ist prinzipiell nicht verkäuflich. Sie erwerben lediglich ein Nutzungsrecht an der Platte. Während dier Glasmaster üblicherweise wieder eingeschmolzen wird, werden die Stamper für evtl. Nachpressungen unter Reinraumbedingungen aufbewahrt, so dass bei einer Nachauflage außer einer Servicepauschale keine Kosten für ein erneutes Glasmastering anfallen.
5. Alle bei uns lagernden Ausgangsmaterialien, die mindestens zwölf Monate lang nicht genutzt worden sind, werden zum Auftraggeber nach vorheriger Abstimmung mit ihm zurückgegeben oder vernichtet. Etwaige anfallende Kosten trägt der Auftraggeber.
6. Wir sind nicht für den Inhalt der in Auftrag gegebenen Produkte verantwortlich. Wir sind insbesondere nicht verpflichtet, Ausgangsmaterialien (Master, Filme, etc.) zu verwenden, die rassistischen, gewalttätigen, pornographischen oder einen sonst wie rechtswidrigen Inhalt haben. In solchen Fällen sind wir berechtigt vom gesamten AuftrAag zurückzutreten: damit verbundene Kosten hat der Auftraggeber zu erstatten. Sollten wir von Dritten wegen vorgenannter Inhalte schadenersatzpflichtig gemacht werden, so sind wir berechtigt, unserseits vom Auftraggeber Freistellung und ggf. Schadenersatz zu verlangen.
1. Sofern der Auftraggeber Schutzrechte Dritter betreffende Ausgangsmaterialien für die Durchführung des Vertrages zur Verfügung stellt, steht er dafür ein, dass er über alle erforderlichen urheberrechtlichen Vervielfältigungs- und Verwertungsrechte verfügt und dass auch keine sonstigen Rechte bestehen, die die Vervielfältigung und/oder Verwertung des Materials entsprechend dem erteilten Auftrag einschränken oder ausschließen.
2. Der Auftraggeber hat Jordan CD-Verlag die Vervielfältigungs- und Verwertungsrechte nachzuweisen.
3. Der Auftraggeber übernimmt alle durch die Verwertung oder vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnisse ausgelösten gesetzlichen oder vertraglichen Urheberrechtsverbindlichkeiten. Für die erforderliche GEMA-Meldung hat der Auftraggeber Jordan CD-Verlag vor Produktionsbeginn sämtliche erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen.
4. Der Auftraggeber stellt Jordan CD-Verlag von sämtlichen Forderungen, Kosten, Auslagen, Schäden, Strafgeldern etc. seitens Dritter wegen jeglicher Art der Verletzung von deren Schutzrechten frei und erstattet alle bei Jordan CD-Verlag infolgedessen anfallenden Kosten der Rechtsverfolgung sowie alle Aufwendungen und Auslagen.
5. Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden.
1. Ihre personenbezogenen Daten werden nach der strengen Vorschrift des geltenden deutschen Datenschutzrechts erhoben, verarbeitet und genutzt. Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten, soweit dies im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendig (Rechnungswesen, Kundenpflege) und im Rahmen des Datenschutzgesetzes zulässig ist, EDV-technisch speichern und verarbeiten. Wir verpflichten uns jedoch, die uns im Rahmen der getätigten Bestellung zugekommenen Daten des Kunden streng vertraulich zu behandeln und niemals an Dritte weiterzugeben. Auf Verlangen werden personenbezogene Daten gelöscht oder es kann persönlich nach Absprache im erforderlichen Umfang Einsicht genommen werden. Für Fehler in der Übertragung der Daten übernehmen wir keinerlei Haftung.
1. Mündliche Nebenabreden von Personen, welche nicht von Jordan CD-Verlag zur Vertretung bevollmächtigt sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit, die schriftliche Bestätigung von Jordan CD-Verlag und deren offizielle Vertreter. Auch sonst sind im Zweifel Änderungen oder Ergänzungen erst dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
2. Die zwischen Jordan CD-Verlag und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und den Vorschriften zum deutschen internationalen Privatrecht.
3. Erfüllungsort ist Nördlingen, Deutschland
4. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen Jordan CD-Verlag und dem Auftraggeber aus den zwischen ihnen abgeschlossenen Verträgen, einschließlich deren Anbahnung ergebener Streitigkeiten ist der Firmensitz von Jordan CD-Verlag in Nördlingen.
5. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so soll das die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht beeinträchtigen. Die Parteien sind verpflichtet, zusammenzuwirken, um die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
Nördlingen, am 01.04.2006
Für weitere Fragen können Sie uns gerne eine E-Mail
schicken oder Sie wenden sich per Telefon an uns unter Allgemeine Angebots- und Produktions-
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